Ausbildungsberuf
Bäcker / Bäckerin
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"Was ist der Unterschied zwischen einem Bäcker und einem Teppich?" Der Teppich kann liegen bleiben!
Diese oben gestellte Frage zielt genau auf das, was bei vielen
Menschen den Beruf des Bäckers in Misskredit bringt: ein Bäcker muss
Frühaufsteher sein. Wenn alle anderen noch schlafen oder sich noch
einmal gemütlich im Bett umdrehen, steht der Bäcker schon in der Backstube und
bereitet die Brötchen für den Frühstückstisch. Frühes Aufstehen ist ein
Muss in unserem Beruf. Und zwar ein Leben lang.
Doch genau das ist der Vorteil: man gewöhnt sich an diesen Rhythmus und gewinnt daher den Tag für sich. Denn wer früh aufsteht, hat auch früh Feierabend! Und... auch demjenigen, der länger schlafen kann, fällt das Aufstehen unter Umständen genauso schwer. Man sollte die frühe Arbeitszeit daher nicht vorschnell verurteilen.
Bei dem Beruf des Bäckers handelt es sich um einen anerkannten
Beruf der Handwerksordnung mit einer 3-jährigen Ausbildungszeit. Als Bäcker
produziert man täglich frische Backwaren, wie Brötchen, Brote, Kuchen und
Torten. Dies verlangt ein gewisses handwerkliches Geschick
und Interesse an der Materie. Ein Vorteil der kleineren Bäckereien ist, dass
man ein Produkt von der Rezepturmischung bis zum fertigen Gebäck in den
einzelnen Entwicklungsstufen verfolgen kann. Somit steht ein Lehrling vom ersten
Tag der Ausbildung an voll im Produktionsprozess und ist ein wichtiges Mitglied
unseres Backstuben-Teams.
Team-Arbeit ist auch ein wichtiges Kriterium bei der Berufswahl. Denn nur, wenn alle, Auszubildende und Gesellen, an einem Strang ziehen, kann effektiv gearbeitet werden. Ein Lehrling lernt in den 3 Jahren, sich im Team einzufügen und dabei ein selbständig arbeitender und denkender Teil dieser Gemeinschaft zu werden.
Wer Interesse an diesem traditionsreichen Beruf hat, möge sich die nachfolgenden Informationen durchlesen und sich schriftlich bei uns bewerben.
Facts:
Lehrzeit: 3 Jahre. Die Lehre kann unter bestimmten Voraussetzungen um ein halbes Jahr verkürzt werden.
Ausbildungsvergütung: 1. Lehrjahr: 730,- DM
2. Lehrjahr: 830,- DM
3. Lehrjahr: 1010,- DM
Probezeit: Es werden 3 Monate Probezeit vereinbart. Während dieser Zeit kann der geschlossene Ausbildungsvertrag von beiden Seiten ohne Schwierigkeiten aufgelöst werden.
Praktikum: Bei uns arbeiten Sie im Team. Darum ist es für den Auszubildenden besser, wenn er/sie weiß, ob man in dieses Team passt und ob einem der Beruf Spaß bringt. Daher ist ein mindestens einwöchiges Praktikum bei uns Einstellungsvoraussetzung.
Ausbildungsvoraussetzung: Ein abgeschlossener Hauptschulabschluss wird vorausgesetzt.
Ausbildungsaufteilung:
Im ersten Lehrjahr erhalten Sie Ihre berufliche Grundbildung. Sie lernen hierbei die Bäckerei, Maschinen und Geräte sowie die verwendeten Materialien kennen. Sie erfahren, wie Brot und Brötchen hergestellt werden, wie man Wiener Massen oder Kopenhagener fertigt und wie Spezialitäten, wie Laugengebäcke oder Croissants zubereitet werden.
Im zweiten Lehrjahr werden die bereits angenommenen Aufgaben vertieft und zum Teil schon selbständig ausgeführt. Neue Erfahrungen aus dem Bereich der Feinbäckerei und Konditorei erweitern Ihr Wissen. In der Mitte des zweiten Lehrjahres erfolgt die Zwischenprüfung. Hier wird der theoretische und praktische Kenntnisstand überprüft. Somit erhalten alle an der Ausbildung Beteiligten einen Überblick. Auch der Auszubildende kann hier schon einmal kennen lernen, wie später die fachliche Prüfung abläuft. Das hilft, Prüfungsängste abzubauen.
Im dritten Lehrjahr sollten Sie selbständig in allen Bereichen der Bäckerei eingesetzt werden können. Sie erhalten dann noch Kenntnisse in der Ofenarbeit und in der Tortengarnierung und sind mit Ende des 3. Lehrjahres fit für die Gesellenprüfung. Abgeschlossen wird die Ausbildung mit der feierlichen Freisprechung. Nach erfolgreicher Teilnahme dürfen Sie sich
Bäckergeselle/Bäckergesellin
nennen und sich im ganzen Bundesgebiet bewerben. Für Ihren Lohn gelten ab dann die Manteltarifverträge, die die entsprechenden Landesinnungsverbände mit den Gewerkschaften ausgehandelt haben.
Berufsschule: Der Besuch der Berufsschule ist Pflicht und somit Bestandteil der Ausbildung. Im ersten Lehrjahr sind zwei Berufsschultage pro Woche anzurechnen, in den folgenden Jahren nur noch einer. Weiterhin sind zwei überbetriebliche Ausbildungen (2. u. 3. Lj.) auf dem Priwall (nahe Travemünde) vorgesehen. Hier werden in zweiwöchigen Kursen mit Internatsaufenthalt alle Kenntnisse wiederholt und vertieft.
Frauen in einer Männerwelt? Diese Vorstellung ist restlos überaltert. Frauen haben seit langem den Beruf des Bäckers entdeckt. Frühere Ausschlüsse durch harte körperliche Arbeit, die eine Einstellung verhinderten, sind passé. Heute erleichtern Arbeitsgeräte die körperlich anstrengenden Aufgaben. So entfällt das Tragen von Mehlsäcken durch Verwendung eines Mehlsilos, das Teigkneten durch Einsatz von Knetmaschinen usw. Für Frauen kommt es heute mehr darauf an, ob sie über das nötige handwerkliche Geschick verfügen und Teamfähigkeit besitzen.
Aufstiegschancen: Nach Beendigung der Lehrzeit stehen verschiedene Möglichkeiten, individuelle Karriere zu machen, offen. Z. B. als Teigmacher, Ofengeselle, Backstubenleiter innerhalb der Produktion. Sie können sich zur Meisterprüfung anmelden und nach Erlangung des Meistertitels verschiedene Aufgaben wahrnehmen. Unter anderem besteht hiernach die Möglichkeit der Selbständigkeit. Sie können sich durch weitere Spezialisierung, z. B. Betriebswirt des Handwerks, qualifizierte Tätigkeiten in Bäckereien, Versuchsbäckereien oder der Industrie suchen. Ferner besteht im weiterführenden Studium die Möglichkeit, Lebensmitteltechniker oder Betriebswissenschaftstechniker zu werden. Auch der Weg zum Berufsschullehrer ist möglich.
Weitere Einsatzgebiete neben der klassischen Bäckerei wären: internationale Hotels, Seefahrt, Justizvollzugsanstalten, Gastronomie, Cafés und Konditoreien, Heime und Sanatorien.